RATTEN IN WIEN: IHRE PFLICHTEN ALS EIGENTÜMER
Die Wiener Rattenverordnung verpflichtet Liegenschaftseigentümer zur Bekämpfung. Was das konkret heißt – und wie Sie Bußgelder vermeiden.
01Was die Verordnung verlangt
In Wien sind Eigentümer verpflichtet, Liegenschaften rattenfrei zu halten: Bei Befall muss unverzüglich eine wirksame Bekämpfung erfolgen, und sie muss nachweisbar sein. Zuständig ist die MA 15 (Gesundheitsdienst); bei Missachtung drohen Verwaltungsstrafen.
Praktisch heißt das: dokumentierte Beköderung durch einen befugten Betrieb, Kontrollintervalle und ein Einsatzprotokoll, das Sie der Behörde vorlegen können.
02Befall erkennen
Spindelförmiger Kot (1–2 cm), fettige Schmierspuren an Laufwegen, Nagespuren mit parallelen Zahnrillen, Erdbaue in Grünflächen und nächtliches Poltern in Kellern und Schächten. Ratten sind scheu – wer tagsüber Tiere sieht, hat bereits hohen Befallsdruck.
03Warum kein Gift auf eigene Faust
Frei ausgelegtes Gift ist unzulässig und gefährdet Kinder, Haustiere und geschützte Wildtiere. Zudem verenden Tiere in Hohlräumen – mit wochenlangen Geruchsfolgen. Profis arbeiten mit verschlossenen, verankerten Köderstationen und dokumentieren jede Auslage.
04Nachhaltig statt Dauerbaustelle
Beköderung allein reicht nicht: Solange Zugänge (defekte Kanalanschlüsse, offene Lichtschächte, Türspalten) offen sind, rückt Nachschub nach. Der strukturelle Ausschluss – Gitter, Bürstendichtungen, Abdichtung – ist die einzige dauerhafte Lösung. Bei Kanalverdacht: Rauchtest oder Kamerabefahrung.
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